Förderungen
Förderprogramme für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Unverbindliche & kostenfreie Beratung anfordern
Ob in Unternehmen oder in Privathaushalten: Steigende Energiekosten und stetig zunehmender CO2-Ausstoß sind die Herausforderungen der Zukunft.
Der Anteil der Stromverbräuche für Beleuchtung belief sich im Jahre 2018 auf insges. 257 Petajoule (Quelle: Statista). Dieser Wert zeigt, dass enormes Einsparpotential sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte vorhanden ist, jedoch oft ungnutzt bleibt.
Als Unternehmen für nachhaltige und energieeffiziente LED-Lichtsystemlösungen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und haben daher unsere Beratungs- und Planungsleistungen erweitert.
Unsere Finanzierungsspezialisten beraten Sie unverbindlich und kostenfrei. Berater stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Genießen Sie das angenehme Gefühl, einen starken Partner an Ihrer Seite zu haben und dabei noch Zeit und Geld zu sparen.
Wir unterstützen Sie
Neben der Fördermittelberatung zur Umrüstung auf nachhaltige und effiziente LED-Beleuchtungslösungen, bieten wir Ihnen die nachfolgenden zusätzlichen Leistungen:
- Fördermittelberatung
- e.coBizz - Beratungsprogramme
- Energieeffizienz- / -einsparberatung
- Solar-Check
- Energieeffizienz-Check
- Wirtschaftlichkeitsanalysen
- individuelle Energiekonzepte
- Contracting-Beratung (BAFA gefördert)
- Nahwärmenetze
- Ressourceneffizienzberatung
BMU LED-Förderung für Kommunen in 2021-2022
Sanieren Sie Ihre Beleuchtungsanlagen mit effizienter LED-Technologie.
Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen eine neue Kommunalrichtlinie erlassen, die den Kommunen zahlreiche Fördermöglichkeiten bietet.
Neben der Erhöhung der Förderung für die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung (speziell für Schulen, Kindergärten etc.) mit LED-Technologie wurde die Förderung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung wieder aufgenommen.
Informationen zum Thema Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen finden Sie auf der
Was wird vorausgesetzt?
- CO2-Reduzierung um 50 %
- Einsatz von Steuerungs- und Regelungstechnik
- Mindestens 5.000 € förderfähige Zuwendungen
- Leuchte mit austauschbaren LED-Modul und Treiber
- Leuchtenmindestlebensdauer (L80) von 75.000 Stunden
Was wird gefördert?
- LED Leuchten für die Außen- und Straßenbeleuchtung
- Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten
- Ausgaben für qualifiziertes, externes Fachpersonal zur Installation, Demontage und fachgerechten Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten
- Ausgaben für die nach der Installation durchzuführende photometrische Messung
- Neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z.B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen)
Im Rahmen des Förderschwerpunktes nachhaltige Mobilität
wird auch der Neubau von Lichtpunkten für Radwege und
Radabstellanlagen in Kitas und Schulen gefördert.
- Ausgaben für Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 (HOAI) in Höhe von maximal 5 % der zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben werden gefördert
- Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung – Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung) in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen.
Aktuelle Antragszeiträume:
1. August 2020 bis 31. Dezember 2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Förderung für energetische Sanierung von Gebäuden aufgelegt.
Das Programm nennt sich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
Im Bereich Beleuchtung gilt die Förderung nur für Nichtwohngebäude. Die Förderhöhe beträgt 20%.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Pächter. Als Privatpersonen, Körperschaften, Kirchen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Kommunen.
Was wird gefördert:
Nichtwohngebäude: Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.
Höhe der Förderung:
Anlagentechnik (außer Heizung)
- Für den Erwerb und Errichtung von Anlagentechnik (außer Heizung) beträgt der Fördersatz 20 Prozent.
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)
- Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmensind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro;
- Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Bewilligung.
Sie haben Fragen zu den Förderungen
Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch.
Servicerufnummer: 0511 – 563 796 40
Montag – Freitag von 08.00 Uhr – 17.00 Uhr.